Sparbücher sind tabu
Erste Produkte für Muslime kommen auf den Markt / Anbieter müssen das Zinsverbot beachten

Die Bank-Filiale sieht aus wie jede andere: Blaue Ausstattung, Licht durchflutete Räume, moderne Einrichtung. Erst, wenn der Finanzberater statt Kaffee plötzlich ein Glas Tee reicht, ist der kleine Unterschied zu spüren.„Bankamiz“ übersetzt „Unsere Bank“ heißt das Projekt mit dem die Deutsche Bank gezielt Türken ansprechen will. Die Berater sprechen Türkisch, selbst die Anträge zur Kontoeröffnung sind zweisprachig. In 13 Filialen läuft der Betrieb seit einem halben Jahr.
Doch ein anderes Auftreten nach außen reicht nicht – muslimische Kunden haben auch besondere Ansprüche an die Finanzprodukte. Das islamische Rechtssystem macht den Gläubigen strikte Vorgaben. Besonders wichtig ist das Zinsverbot, „Riba“. Gläubigen ist es strikt untersagt, Zinsen zu zahlen oder selber durch Verzinsungen Geld zu verdienen. Damit scheiden für gläubige Muslime konventionelle Produkte wie Sparbücher, Kredite oder Festgeld aus.

In der muslimischen Welt haben sich jedoch viele Praktiken etabliert, um das Verbot zu umgehen. Beim Hauskauf beispielsweise gewährt die Bank den Muslimen keinen Kredit, sondern fungiert als Zwischenhändler: Die Bank kauft die Immobilie und verkauft sie zu einem Aufpreis an den Kunden weiter. Der zahlt dann den Kaufpreis in Raten an die Bank zurück – die Zinsen sind im Aufpreis versteckt. Auch bei Firmengründungen können Muslime auf diese Konstruktion zurückgreifen.

Das muslimische Recht schreibt zusätzlich ein Spekulationsverbot sowie verschiedene ethische und soziale Kriterien vor. Bankmanager müssen also beim Auflegen von Fonds darauf zu achten, dass nur Aktien von Unternehmen aufgenommen werden, die weder mit Alkohol noch mit Schweinefleisch handeln. Die Anlage-Experten holen sich oft fachlichen Rat bei islamischen Rechtsgelehrten, die auch bestimmte Produkte zertifizieren.

„Es gibt durchaus eine große Nachfrage von Muslimen in Deutschland, aber einfach zu wenig Angebote“, beschreibt der selbstständige Bankenberater Michael Gassner die Situation. Die Muslime treibt das in einen Glaubenkonflikt: „Aus Mangel an Alternativen können viele Muslime das Zinsverbot des Korans nicht befolgen“, sagt Gassner. Rund 50 Prozent der Türken in Deutschland lassen ihr Geld bei der Sparkasse liegen – doch oft mit einem schlechten Gewissen.

Noch sind die Produkte auf dem Deutschen Finanzmarkt gut versteckt. Die Deutsche Bank selber hat Anfang des Jahres als erstes Institut einen Publikums-Fond aufgelegt, der sich an die Regeln des islamischen Finanzsystems hält. Auch Aktienzertifikate, die an der Frankfurter Börse gehandelt werden, hat die Bank im Programm. Mit dem „Noriba Global Equities“ hat auch die UBS Bank einen Islam-Fond im Angebot, der in Deutschland lizensiert ist.

„Unsere islamischen Produkte laufen sehr gut, aber wir bemerken in Deutschland noch eine sehr geringe Nachfrage“, sagt Deutsche-Bank-Sprecherin Kirsten Siersleben. Bisher bewirbt die Bank ihre islamischen Produkte allerdings kaum. Die Kunden für die Produkte kommen zum Großteil aus den Golf-Staaten und den Emiraten.

Für wohlhabende Anleger bleibt als Alternative nur der Gang ins Ausland. Besonders in Großbritannien haben westliche Institute wie HSBC die Geldanlage für Muslime als Umsatzbringer erkannt. Sogar rein islamische Banken wie die „Islamic Bank of Britain“ gibt es auf der Insel. Allerdings sind die Geschäfte dort nur für wenige Muslime möglich, da oftmals hohe Summen angelegt werden müssen. Außerdem sind die Anlagen im Ausland nicht ohne Risiko: „Nicht überall gibt es eine Einlagensicherung, die mit den hohen deutschen Standards zu vergleichen ist“, warnt Kilian Bälz, der sich als Islamwissenschaftler und Rechtsanwalt vor allem auf die Beratung islamischer Investoren spezialisiert hat. Diese Angebote sind daher nur etwas für sachkundige Privatanleger.

Noch sind die Angebote für Muslime nur ein Nischenmarkt. Doch immerhin 300 Milliarden Dollar weltweit werden Schätzungen zufolge nach den Regeln des islamischen Rechts angelegt. Besonders interessant für westliche Banken ist das prognostizierte jährliche Wachstum diese Marktes von 15%. Auch innerhalb Deutschlands steckt dabei viel Potential, denn hier leben rund 3,5 Millionen Menschen muslimischen Glaubens. „Der Glaube und damit das Zinsverbot spielen eine zunehmende Rolle“, sagt Islamwissenschaftler Bälz. Berater Gassner rechnet damit, dass sich in den kommenden Jahren noch einiges tun wird: „Die Bank, die zuerst in Deutschland ein umfangreiches scharia-gerechtes Angebot auf den Markt bringt, wird sehr viele Kunden an sich binden.“

Zudem beobachtet Gassner einen neuen Trend: Vor allem Türken haben Garagen für Autos, in denen sie Stellplätze vermieten, als echte Investment-Alternative entdeckt. Das Konzept ist simpel: „Der Kaufpreis einer Garage ist verhältnismäßig günstig, man braucht dafür keinen Kredit aufzunehmen und die Rendite ist ordentlich“, so Gassner. Inzwischen sei das Geschäft mit Kleinimmobilien vor allem beliebt, um für das Alter vorzusorgen. Auch das Risiko ist einigermaßen überschaubar, denn Parkraum ist nicht nur in Großstädten knapp. Zudem lassen sich Garagen unproblematischer vermieten als Wohnungen. Und mit dem islamischen Recht gibt es bei diesem Konzept auch keinen Konflikt.
Kalkulation und Gebühren
Neues Modell soll ökologischen Umgang mit Wasser fördern

Die Grünen fordern eine einheitliche Regelung für die Berechnung von Abwassergebühren und wollen zusätzliche Anreize für den ökologischen Umgang mit Wasser schaffen. Dafür sollen das Kommunalabgabengesetz und die Gemeindeordnung geändert werden, schlagen sie in ihrem Gesetzentwurf (Drs. 14/2594) vor. In einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Marie-Luise Fasse, CDU) nahmen Experten Stellung.
Besonders das von den Grünen vorgeschlagene Verfahren, wie künftig Investitionen bewertet werden sollen, wurde von den Experten im Ausschuss kritisch diskutiert. Denn das Bewertungsverfahren ist bei der Berechnung von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen von großer Bedeutung und hat somit großen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Abschreibungen für langfristige Investitionen, wie beispielsweise den Kanalbau, auf der Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts zu berechnen. Dieser Zeitwert drückt aus, was eine vor mehreren Jahren gebaute Anlage heute kosten würde. Georg Lampen, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, warnte davor, die Kommunen per Gesetz zu zwingen, diesen Zeitwert als Berechnungsbasis verwenden zu müssen. Als Grund nannte er das große Risiko steigender Gebühren für die Bürger: "Alle Kommunen, die dann anhand des neu festgesetzten Wiederbeschaffungszeitwerts rechnen müssten, müssen ihre Gebühren erhöhen", sagte Lampen. Als Beispiel für eine solche Entwicklung nannte er die Stadt Emsdetten. Dort wird auf Grundlage des Wiederbeschaffungszeitwerts die Berechnung von Abschreibungen vorgenommen. Seitdem seien dort die Abwassergebühren für die Verbraucher um fast 50 Prozent gestiegen, so Lampen.
Das Vorhaben der Grünen stieß auch bei Dr. Peter Queitsch, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, auf Ablehnung. Er verwies auf die konsequente Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW, das ausdrücklich die bisherigen Berechnungsformen erlaubt: "Das ist konsequent und richtig, wie das Oberverwaltungsgericht NRW und das Bundesverwaltungsgericht seit über zehn Jahren urteilen", erklärte Queitsch.

Geteiltes Modell

Paul Kröfges vom Landesbüro der Naturschutzverbände lobte den Vorschlag der Grünen, die bisher häufig angewandte Einheitsgebühr für Abwasser und Regenwasser, die sich am Frischwasser-Verbrauch orientiert, abzuschaffen. "Bisher werden dadurch Mehrpersonenhaushalte überdurchschnittlich hoch belastet", sagte Kröfges. Es sei eine Frage der Gebührengerechtigkeit, klare und einheitliche Vorschriften zu erlassen. Schließlich würden bereits heute 70 Prozent der NRW-Bürger nach einem geteilten Modell abgerechnet. Eine landesweit geltende Vorschrift sei daher notwendig und sinnvoll. Queitsch von den kommunalen Spitzenverbänden sah dagegen keinen Handlungsbedarf. Er verwies auf die geltende Rechtsprechung, nach der die Gemeinden ohnehin dazu verpflichtet seien, bei uneinheitlicher Bebauungsstruktur eine getrennte Gebühr für die Beseitigung von Regenwasser zu erheben.
Die Schaffung neuer Anreize zum ökologischen Umgang der Verbraucher mit Wasser wurde in der Form, wie sie die Fraktion im Gesetzentwurf vorschlägt, ebenfalls von den meisten Experten kritisiert. "Das entwickelt sich auch ohne Fixierung im Gesetz", sagte Otto Schaaf, Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. Die Intention des Vorhabens werde in der Praxis bereits erreicht, sagte er. Die Anreize seien zudem im Spezialgesetz bereits verankert und müssten daher nicht zusätzlich in das allgemeine Gesetz geschrieben werden.
Auch in Sachen Organisationsstruktur der Abfallentsorger in den Kommunen sahen die Experten mehrheitlich keinen Grund zu einer neuen gesetzlichen Regelung. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Gemeinden als Organisationsstruktur für ihre Abfall- und Abwasserentsorger mindestens den Eigenbetrieb, beispielsweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts, vorzuschreiben. Da die meisten Gemeinden ohnehin diese Strukturen wählen, sei ein gesetzlicher Zwang nicht notwendig, waren sich Otto Schaaf und Peter Queitsch einig. Zudem warnte Schaaf davor, dass durch die unnötige Gesetzesänderung zusätzliche rechtliche Konflikte mit den Gemeinden ausgelöst werden könnten. Schließlich würde im Falle einer Gesetzesänderung in die Organisationshoheit der Gemeinden eingegriffen.
Georg Lampen hingegen lobte den Vorschlag: "Durch die organisatorische Verselbstständigung wird garantiert, dass die zweckgebundenen Gebühren nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden können", so Lampen.
Landtag diskutiert Kriminalstatistik
Die polizeiliche Kriminalstatistik für Nordrhein Westfalen war heute Thema einer Aktuellen Stunde im Landtag. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP wurde im Plenum über das differenzierte Bild, das die aktuelle Statistik zeigt, diskutiert: Einerseits sank die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent. Andererseits stieg die Zahl im Bereich der Gewaltkriminalität um 2,3 Prozent.
Theo Kruse (CDU) wies auf die positive Gesamtentwicklung hin, die aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2006 abzulesen sei. "Das Entdeckungsrisiko für Rechtsbrecher ist weiter gestiegen", sagte Kruse. Trotzdem seien die positiven Entwicklungen kein Grund für uneingeschränkten Jubel. Es gebe einige Bereiche, wie zum Beispiel bei Wohnungseinbrüchen, in denen die Quote der Aufklärung noch ansteigen müsse. Die Entwicklungen im Bereich der Gewaltkriminalität, insbesondere bei jugendlichen Tätern, bezeichnete Kruse als besorgniserregend. Die Zahl der Gewalttaten zeige einen abnehmenden Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit Anderer. Langfristige Konzepte bei der Polizeiarbeit seien hier Erfolg versprechend. "Für Schwarz-Gelb bleibt die innere Sicherheit ganz oben auf der Tagesordnung", sagte Kruse.

Horst Engel (FDP) sagte, dass es um die innere Sicherheit bei der Regierungsübernahme nicht gut bestellt gewesen sei: "Wir hatten über 1,5 Millionen Straftaten, eine schlechte Aufklärungsquote und ein riesigen Reformstau innerhalb der Polizei." Die Binnenmodernisierung der Polizei habe inzwischen zu mehr Bürgernähe und kürzeren Einsatzreaktionszeiten geführt. "Wir haben das zweite Jahr in Folge weniger Straftaten und dafür eine höhere Aufklärungsquote", sagte Engel. Der eingeschlagene Weg müsse nun konsequent weitergegangen werden. Das derzeitige Gesetzgebungsverfahren, zwei Polizeidezernate aus den Bezirksregierungen herauszulösen und dadurch noch mehr Effizienz in den operativen Polizeidienst zu bringen, trage erste Früchte, so Engel.

Thomas Kutschaty (SPD) betonte, dass lediglich die Anzahl der gemeldeten Straftaten und Gewaltdelikte gesunken sei und mahnte Vorsicht im Umgang mit der Statistik an. "Es gibt positive Entwicklungen, die sind aber nicht der Verdienst der Landesregierung", sagte Kutschaty. Der Grund für die gesunkene Zahl der Hauseinbrüche und Autodiebstähle liege vielmehr in der langjährigen präventiven Aufklärungsarbeit der Kriminalpolizei, die sich nun auszahle. Zudem verwies Kutschaty auf die negativen Zahlen der Statistik, die die Regierungskoalition nicht nennen würde. In diesem Zusammenhang wies er auf die gestiegene Zahl der Opfer bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten hin. Zudem bezeichnete er die Finanz-Kürzungen der Landesregierung im Bildungs- und Jugendbereich als kontraproduktiv: "Was sie heute im Jugendbereich sparen, zahlen sie morgen in der Kriminalitätsbekämpfung wieder drauf."

Monika Düker (GRÜNE) bezeichnete die Debatte über die polizeiliche Kriminalstatistik als unseriös, da die Vertreter von CDU und FDP lediglich die für sie passenden Zahlen herausstellen würde. Positiv wertete sie insgesamt den Rückgang der Straftaten im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings sei der Rückgang auf die bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnen Umstrukturierungsmaßnahmen der Polizei zurückzuführen. Zudem blieben weitere Hausaufgaben zu erledigen, um der Gewaltbereitschaft, die nach wie vor auf hohem Niveau sei, zu begegnen. Zudem würden rechtliche Maßnahmen, wie Videoüberwachung und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden, gar nicht angewendet. Daher gebe es keinen Grund für schärfere Gesetzte.

Innenminister Ingo Wolf (FDP) stellte klar, dass die Zahl der Straftaten im vergangenen Jahr zurückgegangen und gleichzeitig die Aufklärungsquote gestiegen sei. "Die polizeiliche Kriminalstatistik bietet viel Licht und wenig Schatten", sagte Wolf. Zudem machte er auf die zunehmende Verlagerung von Betrugs-Kriminalität ins Internet aufmerksam. Er betonte, dass bei diesen Delikten die Aufklärungsquote bei 80% liege. Die Entwicklung im Bereich der Gewalttaten von jugendlichen Tätern bereitet Wolf Sorgen: "Vieles, was früher unter den Tisch gekehrt wurde, kommt heute ans Licht", begründete Wolf die gestiegenen Zahlen. Bessere Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche seien eine geeignete Maßnahme, dieser Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken. Dennoch sprach er sich für ein konsequentes Durchgreifen der Polizei gegenüber straffällig gewordenen Heranwachsenden aus: "Die Strafe muss auf dem Fuß folgen", sagte Wolf, gerade bei jugendlichen Straftätern. Hier müsse die Polizei konsequent und repressiv vorgehen.